In einer Notlage muss entschieden werden, wer zuerst behandelt werden kann – jetzt hat das Verfassungsgericht Karlsruhe die Triage-Regeln gekippt

In einer Notlage muss entschieden werden, wer zuerst behandelt werden kann – jetzt hat das Verfassungsgericht Karlsruhe die Triage-Regeln gekippt